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Bewertungsmethoden - Übergewinnverfahren / Übergewinnverrentung

Beim Übergewinnverfahren wird von der Überlegung ausgegangen, dass Unternehmen langfristig nur eine Nominalverzinsung des eingesetzten Kapitals erwirtschaften können und darüber hinausgehende Mehrgewinne als Ausfluss überdurchschnittlicher Unternehmerleistung, guter Konjunkturlage oder etwa einer Monopolstellung zeitlich begrenzt sind.

Der nachhaltig erzielbare Gewinn dient als Berechnungsgrundlage. Der Gewinn wird als langfristige Rente gewertet und zeitlich begrenzt kapitalisiert, also der Barwert errechnet.

Von dem anrechenbaren Umsatz werden die anrechenbaren Kosten in Abzug gebracht.

Das Ergebnis stellt den sog. Praxisrohgewinn dar, von dem die Kosten für Reinvestitionen / Ersatzbeschaffungen (Abschreibungen und Zinsen) und der Unternehmerlohn (Inhaberentgelt-Arztlohn) subtrahiert werden.

Abzusetzen sind regelmäßige Kosten für Reinvestitionen/Ersatzbeschaffungen. Dies geschieht unter Berücksichtigung von Abschreibungswerten und Geldbeschaffungskosten.

Der Unternehmenswert wird sodann aus der Summe von Substanzwert (als Teilreproduktionswert) und Barwert der "Übergewinne" errechnet.

Als Übergewinn wird jener Teil des künftigen Periodengewinns bezeichnet, der über den sog. Normalertrag hinaus vom Unternehmen erwirtschaftet werden kann. Der Normalertrag entspricht dabei einer "angemessenen" Verzinsung des Substanzwertes, und zwar in Höhe des verwendeten Kalkulationszinsfußes.

Bei der Berechnung wird unterstellt, dass ein Übergewinn nur für eine begrenzte Zeitdauer ("Übergewinndauer" bzw. "Nachhaltigkeitsdauer") erwirtschaftet werden kann. Nach Ablauf dieser im Einzelfall festzulegenden Nachhaltigkeitsdauer ist das Unternehmen dann annahmegemäß nur noch in der Lage, den Normalertrag zu erzielen, der der Verzinsung des Substanzwertes am Bewertungsstichtag entspricht.

Eine Nachhaltigkeitsdauer von drei bis fünf Jahren wird für den "subjektbedingten" Firmenwert als angemessen erachtet.

Die Auswirkungen verdeutlicht das nachfolgende - stark vereinfachte Berechnungsbeispiel für die Gesamtwertberechnung einer großen Internistenpraxis ( entnommen Rieger, Rechtsfragen beim Verkauf und Erwerb einer ärztlichen Praxis, Band 5 Beratungsservice für Ärzte, 4.Aufl. 1999, S.80 f).

1. Anrechenbarer (objektivierter) Umsatz 685 000,- DM
2. abzgl. anrechenbare(objektivierte) Kosten 435 000,- DM
3. Praxisrohgewinn 250 000,- DM
4. abzgl. Kosten für Reinvestitionen / Ersatzbeschaffungen(Abschreibungen u. Zinsen) 3 200,- DM
5. abzgl. Inhaberentgelt (Arztlohn) 125 000,- DM
6. Nachhaltig erzielbarer künftiger Gewinn 121 800,- DM

 

Ermittlung des Geschäfts-/Praxiswerts (PW)

1. Berechnungsgrundlagen:
Substanzwert (S) 175 500,- DM
nachhaltig erzielbarer künftiger Gewinn E 121 800,- DM
Kapitalisierungszinsfuß (i) 5,5 %
Verflüchtigungsdauer Goodwill (Abgegolten mit dem Kaufpreis wird nach dieser Berechnungsmethode jeweils nur der Übergewinn einer begrenzten Zahl von Jahren - hier 2 Jahre -, weil die Übergewinne nicht ewig erzielt werden)
Nachschüssiger Rentenbarwertfaktor (an) 1,8463
2. Berechnungsformel für den Praxisgesamtwert (PW)

PW = S + an · (E - i · S) =
382 557,- DM
./. Substanzwert 175 500,- DM
Goodwill 207 057,- DM
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